Freigegebene Unterlagen als Prüfgrundlage verwenden
Die Abnahme beginnt mit dem Vergleich zwischen ausgeführter Küche und freigegebener Werkplanung. Frontaufteilung, Geräte, Armaturen, Arbeitsplatte, Griffe, Beleuchtung und sichtbare Abschlüsse werden anhand des verbindlichen Plan- und Bestellstands geprüft. Mündliche Zwischenentscheide sind nur belastbar, wenn sie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
Vor Ort werden Planabweichungen nicht pauschal als Mangel oder Verbesserung bewertet. Zuerst ist zu klären, was vereinbart, technisch erforderlich und tatsächlich ausgeführt wurde. Diese Trennung schafft eine sachliche Grundlage für die weitere Bearbeitung.
Fronten, Fugen und Oberflächen bei gutem Licht kontrollieren
Fronten und Sichtseiten werden auf Beschädigungen, gleichmässige Fugen, Fluchten und Farbwirkung geprüft. Schutzfolien müssen entfernt sein, damit Kratzer, Druckstellen oder Bearbeitungsspuren sichtbar werden. Auch Sockel, Seitenwangen und Anschlüsse an Wand und Decke gehören zur Kontrolle.
Natur- und Verbundwerkstoffe können materialtypische Unterschiede zeigen. Entscheidend ist deshalb nicht eine abstrakte Fehlerfreiheit, sondern die Übereinstimmung mit Bemusterung, Bestellung und den für das Material geltenden Eigenschaften.
Arbeitsplatte, Spüle und Wasseranschlüsse prüfen
Stösse, Ausschnitte, Kanten und Anschlüsse der Arbeitsplatte werden vollständig besichtigt. Bei Spüle und Armatur sind fester Sitz, saubere Übergänge und eine kontrollierte Wasserführung wichtig. Unter dem Becken bleiben alle Verbindungen für die Prüfung zugänglich.
Wasser wird nur in Betrieb genommen, wenn die zuständige Fachperson die Installation freigegeben hat. Danach werden Zu- und Ablauf beobachtet und der Unterschrank auf Feuchtigkeit kontrolliert. Allfällige Schutz- oder Absperreinrichtungen müssen eindeutig bedienbar sein.
Geräte und elektrische Funktionen einzeln testen
Jedes eingebaute Gerät wird mit seiner vorgesehenen Grundfunktion geprüft. Dazu gehören Stromversorgung, Anzeige, Beleuchtung, Bedienung und ein störungsfreier Ein- und Ausbau von Zubehörteilen. Bei Lüftungslösungen wird zudem kontrolliert, ob Filter, Auslässe und zugängliche Wartungspunkte vorhanden sind.
Die Funktionsprüfung ersetzt keine fachtechnische Inbetriebnahme. Sie bestätigt, dass die übergebenen Geräte gemäss Dokumentation angeschlossen und bedienbar sind. Fehlende Unterlagen oder noch ausstehende Inbetriebnahmen werden als offene Punkte bezeichnet.
Türen, Auszüge und Bewegungsräume gemeinsam beurteilen
Türen, Klappen und Auszüge werden mehrfach geöffnet und geschlossen. Sie sollen ruhig laufen, vollständig schliessen und sich nicht gegenseitig oder angrenzende Bauteile berühren. Besondere Aufmerksamkeit benötigen Ecklösungen, hoch eingebaute Geräte und breite Auszüge mit grosser Beladung.
Auch die tatsächlichen Bewegungsräume zählen: Durchgänge, Sitzplätze, Fenstergriffe und Türen müssen mit geöffneten Küchenelementen funktionieren. Eine Masskontrolle an kritischen Stellen ergänzt den visuellen Eindruck.
Restpunkte eindeutig erfassen und Abschluss nachweisen
Feststellungen werden mit genauer Position, Foto, Zuständigkeit und vereinbartem Termin protokolliert. Formulierungen wie «nachbessern» sind zu ungenau; das Protokoll beschreibt, welcher Zustand erwartet wird und wie die Erledigung geprüft werden kann.
Zur Übergabe gehören ausserdem Bedienungs- und Pflegeunterlagen, Garantiedokumente der gelieferten Produkte sowie Hinweise zu zugänglichen Absperr- und Wartungspunkten. Erst nach der dokumentierten Nachkontrolle werden offene Punkte geschlossen.
- Ausführung mit freigegebener Planung und Bestellung abgleichen
- Fronten, Fugen, Kanten und sichtbare Anschlüsse kontrollieren
- Arbeitsplatte, Spüle sowie zugängliche Wasseranschlüsse prüfen
- Geräte und elektrische Grundfunktionen einzeln dokumentieren
- Türen, Auszüge und Bewegungsräume unter Nutzung testen
- Restpunkte mit Foto, Zuständigkeit und Nachkontrolle abschliessen



